Förderungen für Landwirte und Gärtner (Gemeinsame Agrarpolitik der EU)

Seit mehreren Jahrzehnten stellt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU einen der wichtigsten und finanziell bedeutsamsten Bereiche der europäischen Politik dar. Über die GAP erhalten Landwirtschaft und Gartenbau Fördergelder, die sich aufteilen lassen in zwei Säulen. Die erste Säule beinhaltet die Direktzahlungen sowie marktpolitische Maßnahmen. Der Großteil des Haushaltes der GAP fließt in die erste Säule. Um die Direktzahlungen aus der ersten Säule zu erhalten, müssen von den Landwirten und Gärtnern Mindeststandards in den Bereichen Umwelt- und Tierschutz sowie Lebensmittelqualität der Cross Compliance-Verordnung eingehalten werden. Über die zweite Säule wird die Entwicklung des ländlichen Raumes gefördert. Das NRW-Programm "Ländlicher Raum" setzt diese Verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen um und ist somit das Kernstück der nordrhein-westfälischen Förderpolitik für die Land- und Forstwirtschaft sowie für den ländlichen Raum insgesamt.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen >>

Zum NRW-Programm "Ländlicher Raum" eignen sich auch die Seiten des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, des Landes NRW >>