Gewässerschutz

Landwirtschaft und Wasserschutz lassen sich erfolgreich vereinbaren. Seit 1989 wird der Wasserschutz in Nordrhein-Westfalen ganz wesentlich von den Landwirtschaftskammern mitgestaltet. Damals haben die Landwirtschaftskammern mit der gezielten Beratung von Landwirten und Gärtnern in Trinkwasserschutz und -einzugsgebieten auf kooperativer, freiwilliger Basis begonnen. Heute arbeiten rund 9 000 Landwirte und Gärtner in 120 Kooperationen mit 160 Wasserversorgungsunternehmen zusammen. Sie werden von 53 Spezialberatern der Landwirtschaftskammer, die von den Wasserversorgern finanziert werden, in allen Fragen des Wasserschutzes beraten. Schwerpunkte der Arbeit sind die Minimierung von Nährstoffausträgen und die Vermeidung von Pflanzenschutzmitteleinträgen in Grund- und Oberflächengewässer.

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Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Landwirtschaftskammer mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Landwirtschaft und des Gartenbaues beauftragt. Auch bei dieser Maßnahme steht die Beratung, die ebenfalls auf freiwilliger Grundlage erfolgt, im Mittelpunkt. Dabei geht es um Grundwasser und Oberflächengewässer außerhalb von Wasserschutzgebieten, die zurzeit aufgrund landwirtschaftlicher Einträge erhöhte Gehalte an Nitrat, Ammonium oder Pflanzenschutzmitteln aufweisen. Für diese anspruchsvolle Aufgabe hat die Landwirtschaftskammer ein Team von 30 Spezialberatern gebildet. Unterstützt wird die Arbeit dieser Berater durch spezielle Förderprogramme, zum Beispiel für Zwischenfruchtanbau in den betroffenen Gebieten.

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Die wichtigsten Schlagwörter zum Gewässerschutz sind die Wasserrahmenrichtlinie der EU, die so genannte „Blaue Richtlinie“ (Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW) und die Randstreifen von Gewässern.

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