Milchquoten

1984 führte die die Europäische Gemeinschaft, heute die Europäische Union, eine Quotenregelung ein, um die Milchproduktion innerhalb der Mitgliedstaaten zu reglementieren. Die Milchanlieferungsmenge des Milchwirtschaftsjahres 1983 galt dabei als Grundlage für die Zuteilung der Milchreferenzmenge, die auch Milchquote oder Milchkontingent genannt wird. Jedem Mitgliedstaat wurde eine feste Milchproduktionsmenge zugewiesen, die in Deutschland auf die einzelnen milcherzeugenden Betriebe verteilt wurde.

Die Milchquotenverordnung (MilchQuotV) regelt seit dem 01. April 2000 die Übertragungen von Milchquoten in Deutschland. Seither ist eine Übertragung bzw. der Handel mit Milchquoten nur noch über Milchquoten-Verkaufsstellen möglich. Seit dem 01. Juli 2007 sind in Deutschland die ehemaligen 21 Übertragungsgebiete zu zwei Gebieten zusammengefasst worden: Übertragungsgebiet West und Übertragungsgebiet Ost.

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