Umweltmaßnahmen in der Landwirtschaft
Leistungen für Umwelt und Natur, die von den Landwirten durch die Bewirtschaftung der Flächen "nebenbei" erbringt, werden finanziell nicht honoriert. Jedoch bietet die Gemeinsame Agrarpolitik der EU die Möglichkeit über die zweite Säule bestimmte ökologische Leistungen finanziell zu vergüten. Auf etwa 20 % der Landwirtschaftsfläche werden Agrarumweltmaßnahmen inkl. Vertragsnaturschutz durchgeführt. Somit erbringt die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag für Umwelt und Natur.
Im Rahmen des NRW-Programms "Ländlicher Raum", welches für den Zeitraum von 2007-2013 Gültigkeit besitzt, sind im Schwerpunkt 2 "Verbesserung der Umwelt und der Landschaft" zahlreiche Maßnahmen enthalten, für die Landwirte Fördergelder beantragen können. Die größte Bedeutung weisen die Agrarumweltmaßnahmen inkl. Vertragsnaturschutz auf.
Folgende Agrarumweltmaßnahmen sind aktuell förderfähig:
- Extensive Dauergrünlandnutzung
- Ökologischer Landbau
- Anbau einer vielfältigen Fruchtfolge
- Anlage von Blühstreifen
- Anbau von Zwischenfrüchten
- Anlage von Uferrandstreifen
- Erosionsschutzmaßnahmen im Ackerbau
- Vertragsnaturschutz
- Zucht vom Aussterben bedrohter lokaler Haustierrassen
Zu den förderfähigen Tierschutzmaßnahmen gehören:
- Weidehaltung von Milchvieh
- Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren auf Stroh.
Weitergehende Informationen für Landwirte, die an finanziell honorierten Leistungen für Umwelt und Natur interessiert sind, finden Sie hier:
Informationen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zu "Grünen Dienstleistungen" >>
NRW-Programm Ländlicher Raum 2007-2013 >>
Informationen zum NRW-Programm Ländlicher Raum des MKULNV >>