Regionalplan "Metropole Ruhr"

Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat nach mehr als 34 Jahren seit Oktober 2009 wieder die Planungshoheit für die Metropole Ruhr übernommen. Bisher gelten für den Ballungsraum die Regionalpläne der Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg und Münster sowie des Regionalen Flächennutzungsplans im zentralen Ruhrgebiet (siehe Karte).

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr, das "Ruhrparlament", entscheidet nun in seiner neuen, zusätzlichen Funktion als Regionalrat Ruhr über die regionalplanerische Weichenstellung für die Zukunft der gesamten Metropole Ruhr mit ihren 53 Kommunen. Für die Flächennutzungspläne aller Städte in der Metropole Ruhr bildet der neu aufzustellende Regionalplan den planerischen Rahmen. Der Regionalplan wird flächendeckende Aussagen sowohl in textlicher als auch in kartographischer Form im Maßstab 1:50.000 enthalten. Die Ziele sind für die Kommunen als Genehmigungs- und Fachbehörden verbindlich. Der Regionalplan sollte zunächst bis zum 31.12.2015 in Kraft treten. Dieser ambitionierte Zieltermin wird nicht eingehalten werden können, so dass nach neuesten Erkenntnissen erst in 2017 mit dem Inkrafttreten zu rechnen ist.

Weitergehende Informationen zur Neuaufstellung des Regionalplans "Metropole Ruhr" auf der Internetseite des Regionalverbandes Ruhr >>