Regionalplanung

Die Regionalplanung dient unterhalb der staatlichen Raumordnung und Landesplanung der Bundesländer der Konkretisierung, der fachlichen Integration und Umsetzung der Ziele von Regionen. Folglich nimmt die Regionalplanung eine vermittelnde Stellung zwischen den Planungen des Bundes und der Länder sowie der kommunalen Planung ein.

In NRW sind die Regierungsbezirke Detmold und Köln, der Regionalverband Ruhr sowie die Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg und Münster ohne die Gebiete des Regionalverbandes Ruhr die Träger der Regionalplanung. Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. Der Regionalplan regelt die angestrebten Flächennutzungen in den Grundzügen und führt die vielfältigen Raumansprüche zu einem abgestimmten Entwicklungskonzept. Dies erfordert ein hohes Maß an Koordination und Kooperation der Beteiligten im Erarbeitungsverfahren, um letztlich den angestrebten Ausgleich zwischen den Trägern der kommunalen, regionalen und fachplanerischen Ziele zu erreichen. 

Gesetz zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes (LPlG) NRW >>