1984 führte die die Europäische Gemeinschaft, heute die Europäische Union, eine Quotenregelung ein, um die Milchproduktion innerhalb der Mitgliedstaaten zu reglementieren. Die Milchanlieferungsmenge des Milchwirtschaftsjahres 1983 galt dabei als Grundlage für die Zuteilung der Milchreferenzmenge, die auch Milchquote oder Milchkontingent genannt wird. Jedem Mitgliedstaat wurde eine feste Milchproduktionsmenge zugewiesen, die in Deutschland auf die einzelnen milcherzeugenden Betriebe verteilt wurde.